Ein Regelwerk für Terminologie, ein sogenannter „Terminologieleitfaden“, umfasst zum Beispiel:
- Definition des Terminologiebegriffs
- Allgemeine und firmenspezifische Rechtschreibregeln:
- zum Allgemeinwortschatz
(„Förderbandreinigungsvorrichtung“ oder „Förderband-Reinigungsvorrichtung“?) - zum firmeneigenen Wortschatz
(verwendet man z. B. grundsätzlich „Vorrichtung“ oder „Einrichtung“?)
- zum Allgemeinwortschatz
- Bezeichnungen für Produkte und/oder auch firmeneigene Sprache („Corporate Language“) (z. B. „Super-Control-System“ oder „SuperControl-System“)
- Prozesse zur Terminologiefindung, -bestimmung, usw.