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Missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung durch fehlende Übersetzung

Missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung durch fehlende Übersetzung

Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist für die Übersetzung der technischen Dokumentation in die jeweilige Amtssprache verantwortlich. Welche Dokumente davon betroffen sind, ist den Normen und Richtlinien zu entnehmen und verpflichtend für die Anbringung des CE-Kennzeichens.

Der Vertreiber hat die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen mitzuliefern. Diese müssen in einer Sprache sein, die vom Verbraucher und Endbenutzer leicht verstanden werden. Die Sprache ist entsprechend den vorliegenden Gesetzen und Amtssprachen der Staaten zu wählen. Eine Liste der 24 Amtssprachen der EU ist entweder bei Wikipedia oder die einzelne Sprache bei der Terminologie-Datenbank IATE (Interactive Terminology for Europe) vorzufinden. Hier sind auch die Amtssprachen von Beitrittskandidaten der EU aufgeführt.

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Konsequenzen auf einem Blick:

Eine fehlende Übersetzung der Anleitung und Sicherheitsinformationen ist ein Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung. Laut dem Produktsicherheitsgesetz kann das sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Auf Anordnung einer Behörde wird dann z.B:

  • Das Inverkehrbringen oder der weitere Vertrieb untersagt.
  • Eine nachträgliche Übersetzung gefordert.
  • Eine Rückrufaktion veranlasst, um z. B. neue übersetzte Warnhinweise anzubringen.
  • Ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt.
  • Strafrechtlich verfolgt.
  • Bei vorsätzlichem Missbrauch der CE-Kennzeichnung sogar eine Freiheitsstrafe geurteilt.

Bei einer fehlenden Übersetzung wird hier die Argumentation gegenüber den Behörden sehr schnell schwierig. So ist in Deutschland hinlänglich bekannt, das Deutsch in Deutschland, teilen der Schweiz und Österreich verstanden wird. Dementsprechend benötigen teile der Schweiz und andere EU-Staaten eine Übersetzung.

Die Kunden haben bei fehlender oder schlechter Übersetzung das Recht auf:
  • Nachbesserung oder Nachlieferung der Übersetzung,
  • Preisminderung (Da eine Übersetzung der Anleitung für den Kunden Geld kostet und auch Aufwand bereitet),
  • Schadensersatz,
  • den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sind häufig Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.

Eine qualitativ hochwertige Übersetzung ist daher unbedingt mitzuliefern, sofern Sie von den Normen und Richtlinien gefordert wird. Auch für Inverkehrbringer, die das Produkt in den Markt einführen, ist die Übersetzung als ein Teil der CE-Kennzeichnung verpflichtend. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen keine Übersetzung benötigt wird. Dies ist in bestimmten Bereichen der Luftfahrt nicht nötig – hier wird Englisch als Einheitssprache verwendet. Logischerweise muss die Anleitung dann aber in Englisch erstellt oder übersetzt werden.

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