Sobald eine Benennung durch das Entscheidungsgremium (Terminologiekreis) genehmigt oder abgelehnt wurde, wird der Terminologieverantwortliche die Ergebnisse in die Datenbank eintragen.
Dazu verwendet er am besten weitere Attributfelder auf Benennungsebene. Diese zeigen dann an, dass die zugehörige Benennung vom Gremium genehmigt wurde. Die Benennung selbst kann z. B. mit einem grünen Haken als genehmigte Vorzugsbenennung gekennzeichnet sein und im zugehörigen Attributfeld kann z. B. stehen: „Genehmigt durch Terminologiekreis am 12.7.2019“. Dann ist eindeutig, dass die Benennung dort behandelt wurde und wann diese genehmigt wurde. In eventuell geführten Protokollen der Terminologiekreissitzung können dann Details eingesehen werden.
FAQs