Eine Überbeglaubigung ist eine Apostille vom Landgericht
Eine Überbeglaubigung ist mit einer Apostille durch die vorgesetzte Behörde versehen und überbeglaubigt eine durch einen Übersetzer beglaubigte Übersetzung. Solche Überbeglaubigungen kommen z. B. in Ländern zum Einsatz, die dem Haager Abkommen angehören. Durch die Apostille, wird die Übersetzung von dortigen Behörden als Urkunde anerkannt und muss nicht weiter beglaubigt werden. Wir können Überbeglaubigungen organisieren.