Nicht jeder juristische Übersetzer darf eine beglaubigte Übersetzung fertigen. Dazu sind nur vom zuständigen Landgericht öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzer/innen berechtigt. Diese dürfen sich als beeidigte Übersetzer bezeichnen, einen entsprechenden Stempel mit sich führen und somit auch rechtmäßig beglaubigen. Jedes Bundesland hat andere Voraussetzungen an die Übersetzer für ihre Beeidigung. In einer teils langen Prozedur müssen sie sowohl ihre sprachliche als auch fachliche Qualifikation in Form eines Studiums oder dem Ablegen einer Prüfung nachweisen. Beeidigte Übersetzer garantieren Ihnen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Das ist bei Urkunden besonders wichtig, da diese Dokumente im Rechtsverkehr eingesetzt werden.
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