Ja, er ist kürzer. Der Eintrag, dessen zugehörige Benennung geändert werden soll, existiert ja bereits. So muss nicht über grundlegende Dinge wie Definition usw. gesprochen werden. Hier genügt daher neben dem Terminologiebeauftragten (Terminologe) als Leiter des Terminologiekreises meistens je ein Vertreter der betroffenen Fachabteilungen als Ansprechpartner.
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