Das Landgericht braucht zur Bearbeitung ca. 3-4 Werktage
Bevor ein übersetztes Dokument eine , muss der Übersetzer es beglaubigen. Dann wird es dem zuständigen Landgericht zur Überbeglaubigung vorgelegt. Für die Vergabe der Apostille bei den Behörden ist mit einer Bearbeitungszeit ca. 3-4 Werktagen zu rechnen.
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