Wir können Ihnen eine Anschauungsdatei vorab digital zuschicken
Wir können mit dem Übersetzer vereinbaren, dass er die beglaubigte Übersetzung vor der Zusendung per Post einscannt. So können wir Ihnen sobald die Übersetzung fertig ist, diese per E-Mail als PDF-Datei zukommen lassen. Rechtlich ist dies nur eine „Anschauungsdatei“, als beglaubigte Übersetzung gilt nur die unterschriebene Papierform.